Gleichstellung von Trike mit Pkw
Kraftfahrzeuge mit drei Rädern und einer Hinterachse (so genannte Trikes) sind nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht als „Krafträder“, sondern als „Personenkraftwagen“ zu behandeln.
Urteil des BFH vom 22.06.2004
VII R 53/03
DAR 2004, 725
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