Ersatzleistung an Leasinggesellschaft als Betriebsausgabe

Leistet ein Firmeninhaber an eine Leasinggesellschaft wegen Verursachung eines Unfalltotalschadens an einem Firmenwagen Schadensersatz, stellt die Zahlung eine abzugsfähige Betriebsausgabe dar. Dem steht nach Meinung des Finanzgerichts Köln nicht entgegen, dass der

Unfall auf einer privaten Fahrt des Firmeninhabers passierte.

Urteil des FG Köln vom 08.12.2004
14 K 2612/03
Pressemitteilung des FG Köln

 

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