Vermögenssteuer vor 1997

Nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Juni 1995 ist eine Erhebung der Vermögenssteuer vom 31.12.1996 an nicht mehr zulässig.

Trotz der verfassungsrechtlichen Bedenken vertritt der Bundesfinanzhof die Auffassung, dass die Finanzämter die angefallene Vermögenssteuer vor dem 01.01.1997 nach wie vor kassieren dürfen.

Beschluss des BFH
II B 33/97

SZ vom 27.06.1997

 

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