Quellensteuer verfassungsgemäß

Seit 1993 müssen in Deutschland Zins- und Kapitalerträge mit 30 % versteuert werden. Auf die Klage eines Ehepaares erklärte nun der Bundesfinanzhof die Quellensteuer für verfassungsgemäß.

Die Kläger kündigten bereits jetzt Verfassungsbeschwerde an.

Urteil des Bundesfinanzhofes vom 19.02.1997

Impulse Heft 5/97, Seite 121

 

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