Einmaliger Freibetrag bei Firmenverkauf

Nach einer Verfügung der Oberfinanzdirektion Saarbrücken können Unternehmer und Freiberufler, die beim Verkauf ihres Betriebes mindestens 55 Jahre alt sind, vom Veräußerungsgewinn einmalig einen persönlichen Freibetrag von 60.000 DM absetzen.

"Einmalig" bedeutet hier "einmal im Leben". Der Freibetrag kann daher nicht gesondert pro Verkauf eines Betriebes geltend gemacht werden. Jedoch zählen Firmenverkäufe vor dem 01.01.1996 hierbei nicht mit.

Verfügung der OFD Saarbrücken vom 04.06.1997; S 2242-27-St 221

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwälte München, Rechtsanwalt Köln, Rechtsanwälte Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwalt Nürnberg, Rechtsanwälte Essen, Rechtsanwälte Hamburg, Rechtsanwalt Dortmund, Rechtsanwälte Frankfurt am Main, Rechtsanwalt Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwälte Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwälte Wien, Rechtsanwälte Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwälte Kärnten, Rechtsanwalt Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwalt Niederösterreich, Rechtsanwälte Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwalt Hunsrück, Rechtsanwälte Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwalt Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwälte Liechtenstein, Rechtsanwälte Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwälte Frankreich, Rechtsanwälte Spanien, Rechtsanwälte Mallorca

Aktuelle Rechtstipps