Dienstwagen: Finanzamt darf Ein-Prozent-Regelung einheitlich anwenden
Betriebe mit mehreren Dienstwagen müssen damit rechnen, dass das Finanzamt auf alle Fahrzeuge einheitlich die so genannte Ein-Prozent-Regelung anwendet, auch wenn einzelne Fahrzeuge überhaupt nicht privat genutzt werden. Das Finanzgericht München erklärte diese Handhabung der
Dienstwagenregelung für rechtens und verwies das Unternehmen auf die Möglichkeit, durch Führung von Fahrtenbüchern den Nachweis der ausschließlichen betrieblichen Nutzung der Fahrzeuge nachzuweisen.
Urteil des FG München vom 25.02.2005
2 K 3137/03
Handelsblatt vom 06.04.2005
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