Überstundenvergütung für Geschäftsführer
Ein Rundschreiben des Bundesfinanzministeriums sorgt für Klarheit für die seit einem BFH-Urteil im März 1997 umstrittene Frage der Mehrarbeitsbesteuerung bei GmbH-Geschäftsführern. Danach konnten an GmbH-Geschäftsführer Zuschläge für Arbeit am Abend, an Wochenenden und Feiertagen bis zum 31.12.1997 steuerfrei ausbezahlt werden.Voraussetzung ist, dass die Zuschläge von vornherein vereinbart, ordentlich aufgezeichnet, abgerechnet und ausgezahlt wurden. Zudem muss das Gehalt insgesamt angemessen sein.
Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 28.09.1998; VI B 7-S 2742-88/98
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