Übernahme der Gründungskosten durch GmbH

Nach dem Gründungsprotokoll und dem Gesellschaftervertrag übernahm die GmbH die Kosten für die Beurkundungs- und Eintragungskosten sowie die angefallene Gesellschaftssteuer.

Das niedersächsische Finanzgericht entschied in einer noch nicht rechtskräftigen Entscheidung, dass die Übernahme der Gründungskosten durch die GmbH keine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt. Die Kosten dürfen daher nicht dem zu versteuernden Gewinn zugerechnet werden.

Die endgültige Entscheidung des Bundesfinanzhofes steht noch aus.

Aktenzeichen: I R 42/96

Der Betrieb 1996, 1953

 

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