Wohnmobilvermietung, Umsatzsteuer

Wird ein überwiegend privat genutztes Wohnmobil nur gelegentlich an Dritte vermietet, stellt dies nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs keine unternehmerische Tätigkeit dar. Die erzielten Mieteinnahmen sind daher nicht umsatzsteuerpflichtig.

Urteil des BFH vom 12.12.1996
5 R 23/93

Der Betrieb 1997, 914

 

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