Verdeckte Gewinnausschüttung durch Pensionszusage

Eine Pensionszusage, die zeitlich mit der Gründung einer GmbH zwischen einer 50-jährigen beherrschenden Gesellschaftergeschäftsführerin und der Gesellschaft vereinbart wird, führt wegen der Nichteinhaltung einer Wartezeit zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Urteil des FG Niedersachsen vom 18.02.1997
VI 480/93

GmbH-Recht 1997, 1072

 

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