Keine Umsatzsteuerpflicht bei Praxis für Funktionsdiagnostik

Die selbständige Tätigkeit einer medizinisch-technischen Assistentin auf dem Gebiet der Audiologie bzw. Funktionsdiagnostik ist nach Auffassung des Bundesfinanzhofs einer heilberuflichen Tätigkeit ähnlich und unterliegt daher nicht der Umsatzsteuerpflicht.

Urteil des BFH vom 29.01.1998, V R 3/96. DATEV-LEX inform Nr. 0145979, RdW 1998, 588

 

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