Forderungskauf (Factoring) umsatzsteuerpflichtig

Die deutschen Finanzbehörden ließen bislang den Vorsteuerabzug nur bei Geschäften zu, bei denen ein Factoringunternehmen lediglich die Forderung übernahm und sonst keine weiteren Risiken einging. Diese Differenzierung nach der Risikobereitschaft der Beteiligten lässt sich nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs nicht mehr aufrecht erhalten.

Forderungskäufe sind danach ausnahmslos umsatzsteuerpflichtig.

Urteil des EuGH

 

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