Entschädigung für Wettbewerbsverbot umsatzsteuerpflichtig

Der Mitgesellschafter eines großen Unternehmens für die Errichtung von Kurkliniken und Altenheimen veräußerte seine Beteiligung an die verbleibenden Gesellschafter. Gegen Zahlung eines Betrages von 4 Millionen EUR verpflichtete er sich zur Unterlassung jeglichen Wettbewerbs in dieser Branche in den norddeutschen Ländern, wo das Unternehmen überwiegend tätig war. "br />
Der Bundesfinanzhof sah in dem umfassenden Verzicht auf jeglichen Wettbewerb steuerlich eine "nachhaltige gewerbliche Tätigkeit" und unterwarf den gesamten Ausgleichsbetrag der Mehrwertsteuer.

Urteil des BFH vom 13.11.2003
V R 59/02
Pressemitteilung

Urteil des BFH vom 13.11.2003

 

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