Dieb als Unternehmer

Ein Beschäftigter eines Tanklagers hatte eine größere Menge Gasöl gestohlen und anschließend für 400.000 DM verkauft. Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass der Dieb durch die Schwarzmarktgeschäfte unternehmerisch tätig geworden ist und er daher auf die Kaufserlöse 85.000 DM Umsatzsteuer abzuführen habe.

Urteil des Niedersächsischen FG,5 K 360/92,Handelsblatt vom 17.04.2000

 

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