Bewirtungsbetrieb in Theater

Die Abgabe von Speisen und Getränken in einem Kabarett stellt keine steuerbefreite Nebenleistung zur Theatervorstellung dar, wenn sie dazu bestimmt ist, dem Theater zusätzliche Einnahmen zu verschaffen und im unmittelbaren Wettbewerb mit gewerblichen Unternehmen (Gaststätten, Restaurants etc.) ausgeführt wird.

Urteil des BFH vom 14.05.1998
V R 85/97

Der Betrieb 1998, 1949

 

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