Besteuerung des geldwerten Vorteils bei Jahreswagen ist zulässig

Das Geschäft mit Jahreswagen ist für alle Beteiligten eine profitable Sache. Die Hersteller steigern dadurch ihren Neuwagenabsatz und die Betriebsangehörigen haben einen Neuwagen zur Verfügung, den sie ohne großen Verlust nach einem Jahr wieder abstoßen können. Das Niedersächsische Finanzgericht hat hierzu entschieden, dass die Besteuerung des geldwerten Vorteils beim Kauf eines Jahreswagens vom Arbeitgeber auch nach Abschaffung des Rabattgesetzes und der Zugabeverordnung verfassungsgemäß ist. Das Argument, dass auch Käufern, die einen Jahreswagen bei einem Händler erwerben, häufig ein ähnlich hoher Rabatt gewährt wird wie Betriebsangehörigen des Autoherstellers, ließ das Gericht nicht gelten. In diesem Fall handelt es sich um einen ausgehandelten Rabatt, der im Rahmen der Berechnung des geldwerten Vorteils nicht zu berücksichtigen ist. Urteil des Niedersächsischen FG vom 07.03.2007 3 K 386/04

 

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