Umsatzsteuer beim „sale-and-lease-back“-Verfahren
Beim „sale-and-lease-back"-Verfahren, bei dem der Steuerpflichtige einen Gegenstand erwirbt und ihn zur Finanzierung an einen Leasinggeber verkauft, kommt der Übertragung des zivilrechtlichen Eigentums an dem Leasinggut durch den Leasingnehmer an den Leasinggeber in der Regel eine
bloße Sicherungs- und Finanzierungsfunktion zu, mit der Folge, dass weder diese Übertragung noch die Rückübertragung des Eigentums vom Leasinggeber an den Leasingnehmer umsatzsteuerrechtlich als Lieferung zu behandeln ist. Dies führt dazu, dass der Steuerpflichtige keinen Vorsteuerabzug aus der Rechnung des Leasinggebers geltend machen kann, aber die von diesem ausgewiesene Umsatzsteuer schuldet.
Urteil des BFH vom 09.02.2006
V R 22/03
Pressemitteilung des BFH
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