Kostenlose Kundenparkplätze vermindern nicht Umsatzsteuerpflicht

Geben Einzelhändler Parkgutscheine oder -chips an Kunden aus, die von diesen in einem nahe gelegenen Parkhaus eingelöst werden können, mindern die Kosten für diesen Kundenservice nicht den steuerpflichtigen Umsatz der Einzelhändler. Die Verschaffung einer vergünstigten oder

kostenlosen Parkmöglichkeit lässt den vereinbarten und gezahlten Kaufpreis für die Ware unberührt.

Urteil des BFH vom 11.05.2006
V R 33/03
Pressemitteilung des BFH

 

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