Keine elektronische Umsatzsteuervoranmeldung bei fehlendem Internetanschluss

Die seit Anfang 2005 bestehende Verpflichtung zur elektronischen Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung besteht nicht, wenn diese Verpflichtung für den Steuerpflichtigen eine unzumutbare Härte darstellen würde. Einen solchen Fall nimmt das Finanzgericht Hamburg

dann an, wenn der Steuerpflichtige nicht über einen Internetanschluss verfügt. Die Finanzbehörde hat den Entschluss, „offline“ bleiben zu wollen, zu respektieren.

Beschluss des FG Hamburg vom 10.03.2005
II 51/05
CR 2005, 683

 

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