Vorsteuerabzug von Bewirtungskosten uneingeschränkt zulässig

Der Bundesfinanzhof hält die Vorschrift des § 15 Abs.1a Nr. 1 Umsatzsteuergesetz (UStG), nach der ein Vorsteuerabzug für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten nur eingeschränkt möglich ist, nicht mit EU-Recht vereinbar. Steuerpflichtige können für betrieblich veranlasste Bewirtungskosten

daher den vollen Vorsteuerabzug geltend machen.

Urteil des BFH vom 10.02.2005
V R 76/03
Pressemitteilung des BFH

 

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