Vorsteuerabzug auch ohne Originalrechnung

Die Ausstellung und Übergabe einer Rechnung ist Voraussetzung für die Entstehung des Anspruchs auf Vorsteuerabzug. Nach den Harmonisierungsvorschriften der EG-Mitgliedsstaaten über die Umsatzsteuer ist jedoch unter "Rechnung" nicht nur die Originalrechnung, sondern an deren Stelle auch jedes andere Dokument zu verstehen, mit dem der Nachweis des Rechts auf Vorsteuerabzug erbracht werden kann. Besitzt der Vorsteuerpflichtige die Originalrechnung nicht mehr, sind andere Beweise zuzulassen, aus denen sich der vorsteuerliche Umsatz ergibt. Dies entschied der Europäische Gerichtshof am 05.12.1996.

Dieser Auffassung schloss sich nun der Bundesfinanzhof ausdrücklich an. Der Nachweis durch andere Beweismittel ist danach nicht auf die Fälle beschränkt, in denen die Originalrechnung nicht mehr vorhanden ist, wenngleich dies allerdings die Regelfälle sein werden. Die objektive Beweislast dafür, dass eine Originalrechnung zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Vorsteuerabzugs vorhanden war, trifft den Unternehmer.

Urteil des BFH vom 16.04.1997
XI R 63/93
Der Betrieb 1997, 1902

NJW 1997, 3192

 

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