Umsatzsteuerpflicht eines Ausgleichsanspruchs

Der Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters stellt eine Gegenleistung für bereits von ihm erbrachte Vermittlungsleistungen dar. Unterlagen die laufenden Vermittlungsentgelte nicht der Umsatzsteuerpflicht, so gilt dies nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch für Ausgleichsansprüche, die anlässlich der Vertragsbeendigung bezahlt werden.

Urteil des BFH vom 25.06.1998
V R 57/97

RdW 1999, 297

 

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