Umsatzsteuerpflicht bei treuhänderischer Geldanlage

Legt jemand gegen Zahlung einer Vergütung als Treuhänder Geld für andere Geldgeber an, wird er als Unternehmer tätig. Dementsprechend unterliegen seine Umsätze der Umsatzsteuerpflicht.

Urteil des BFH vom 29.01.1998
V R 67/96

DATEV-LEXinform Nr. 0145894, RdW 1998, 586

 

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