Umsatzsteuer bei Unternehmensverkauf

Beim Verkauf einer ganzen Firma steht es dem Verkäufer frei, die Mehrwertsteuer auszuweisen. Von dieser Möglichkeit, die ein bundesweit gültiger Erlass des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen ermöglicht, sollte insbesondere dann Gebrauch gemacht werden, wenn durch den Verkauf hohe umsatzsteuerpflichtige Ausgaben (für Steuerberater, Rechtsanwalt, Notar) angefallen sind.

Erlaß des Finanzministeriums Nordrhein-Westfalen vom 15.03.1995
S 7100b-1-VZ4

Impulse Heft 2/96, Seite 700

 

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