Umsatzsteuer bei Kaufpreisberichtigung und Gutschrift

In zwei Entscheidungen mußte sich der Bundesfinanzhof damit befassen, wie umsatzsteuerrechtlich zu verfahren ist, wenn der Kaufpreis nachträglich (z.B. wegen Mängelrügen) berichtigt wird oder ein Kunde Doppelzahlungen leistet bzw. Gutschriften erteilt werden.

Wird der Kaufpreis nachträglich ermäßigt, ändert sich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer, auch wenn der ursprüngliche Kaufpreis bereits bezahlt war und Rückerstattungsbeträge gestundet werden.

Wird der Rechnungsbetrag vom Kunden (versehentlich) doppelt bezahlt, unterliegt die Überzahlung der Umsatzsteuer. Das gleiche gilt, wenn Gutschriften vom Kunden nicht in Anspruch genommen werden.

Urteil des BFH vom 30.11. und 13.12.1995
5 R 57/94, XI R 16/95

RdW 1996, 461 und 462

 

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