Umsatzsteuer bei Freiberufler-GmbH

Bei Freiberuflern wird die Umsatzsteuer nach den tatsächlich vereinnahmten und nicht nach den vereinbarten Entgelten berechnet. Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs genießen jedoch nur wirkliche Freiberufler die Vorteile dieser sogenannten Ist-Besteuerung. Sind mehrere Freiberufler in einer GmbH zusammengeschlossen, handelt es sich stets um eine Tätigkeit aus einem Gewerbebetrieb.

Für derartige Gesellschaften gilt daher die Ist-Besteuerung wie bei allen anderen Unternehmen nur dann, wenn der jährliche Gesamtumsatz weniger als 250.000 DM (neue Bundesländer bis zum Jahr 2004 1.000.000 DM) beträgt oder sie vom Finanzamt von der Pflicht zur Buchführung befreit sind.

Urteil des BFH
V R 150/98

Handelsblatt vom 27.09.1999

 

Urteil als PDF | Urteil versenden

 

Waren diese Informationen hilfreich?

 

Kommentare zu diesem Beitrag

Keine Kommentare zu diesem Beitrag vorhanden

 

Neuen Kommentar verfassen:

Name
E-Mail
Hinweis: Ihre E-Mailadresse wird nicht veröffentlicht.
Ich möchte bei neuen Kommentaren benachrichtigt werden

Betreff
Kommentar
 

 

Rechtsanwalt-Regionalportale

Rechtsanwälte Mannheim, Rechtsanwalt Berlin, Rechtsanwalt München, Rechtsanwälte Köln, Rechtsanwalt Düsseldorf, Rechtsanwälte Stuttgart, Rechtsanwälte Nürnberg, Rechtsanwalt Essen, Rechtsanwalt Hamburg, Rechtsanwälte Dortmund, Rechtsanwalt Frankfurt am Main, Rechtsanwälte Saarbrücken, Rechtsanwalt Hannover, Rechtsanwalt Bremen, Rechtsanwalt Dresden, Rechtsanwälte Leipzig, Rechtsanwälte Potsdam, Rechtsanwalt Wien, Rechtsanwalt Tirol, Rechtsanwälte Steiermark, Rechtsanwalt Oberösterreich, Rechtsanwalt Kärnten, Rechtsanwälte Vorarlberg, Rechtsanwalt Salzburg, Rechtsanwälte Niederösterreich, Rechtsanwalt Burgenland, Rechtsanwalt Sauerland, Rechtsanwälte Hunsrück, Rechtsanwalt Allgäu, Rechtsanwälte Eifel, Rechtsanwälte Kraichgau, Rechtsanwälte Niederrhein, Rechtsanwälte Oberschwaben, Rechtsanwälte Rheinhessen, Rechtsanwälte Siegerland, Rechtsanwälte Taunus, Rechtsanwälte Münsterland, Rechtsanwalt Liechtenstein, Rechtsanwalt Schweiz, Rechtsanwalt Italien, Rechtsanwalt Luxemburg, Rechtsanwalt Frankreich, Rechtsanwalt Spanien, Rechtsanwalt Mallorca

Aktuelle Rechtstipps