Erlass von Zinsen für ehrliche Steuerzahler

Ein Ehepaar erhielt vom Finanzamt eine Einkommenssteuerrückerstattung von 52.000 DM zuzüglich Zinsen. Der zugrundeliegende Steuerbescheid war offensichtlich unrichtig. Das Finanzamt hatte infolge eines Eingabefehlers nämlich vergessen, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in Höhe von 142.000 DM zu berücksichtigen. Die Steuerpflichtigen machten daraufhin umgehend den Fiskus auf den Fehler aufmerksam. Mit dem einen Monat später ergangenen Berichtigungsbescheid machte das Finanzamt neben der Rückzahlung der Steuererstattung 1.200 DM Zinsen geltend. Die Eheleute beantragten einen Teilerlass der Zinsen und wiesen darauf hin, dass sie wegen der zu erwartenden Rückforderung des Finanzamtes den Betrag auf ihrem Girokonto beließen und dadurch keinen Zinsvorteil hatten.

Erst der Bundesfinanzhof erließ den ehrlichen Steuerzahlern die vom Finanzamt geforderten Zinsen. Die Finanzrichter berücksichtigten hierbei, dass die Rückforderung der Steuererstattung auf der Berichtigung eines Erfassungsfehlers des Finanzamtes beruhte, auf den die Steuerpflichtigen unverzüglich von sich aus aufmerksam gemacht hatten. Im übrigen entstand den Steuerpflichtigen durch die Steuerrückerstattung nur ein ganz geringfügiger Liquiditätsvorteil, weil sie angesichts der kurzfristig zu erwartenden Rückforderung durch das Finanzamt den Geldbetrag vernünftigerweise auf ihrem Girokonto beließen.

Urteil des BFH vom 25.11.1997; IX R 28/96

 

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