Ablauf der Einspruchsfrist

Der Bundesfinanzhof hat in einem Grundsatzurteil die Frage geklärt, wann die einmonatige Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid abläuft, wenn der letzte Tag auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fällt. Maßgebend ist in derartigen Fällen - so die Bundesrichter - stets der darauf folgende Werktag.

Beschluss des BFH vom 23.09.2003
IX R 68/98
Pressemitteilung des BFH

Beschluss des BFH vom 23.09.2003

 

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