Steuererstattungsansprüche, Pfändung

Einem zusammen veranlagten Ehepaar stand laut Steuerbescheid ein Lohnsteuererstattungsanspruch von 1.500 DM zu. Das Finanzamt zahlte den gesamten Betrag an einen Gläubiger des Ehemanns aus, der den Erstattungsanspruch gepfändet hatte. Damit war die Ehefrau nicht einverstanden und klagte gegen das Finanzamt auf Auszahlung.

In derartigen Fällen hat das Finanzamt zu prüfen, welcher der zusammen veranlagten Eheleute die zu erstattende Steuer an das Finanzamt gezahlt hat. Hier ergab diese nachträgliche Überprüfung, dass von dem Erstattungsanspruch der Ehefrau 1.400 DM und dem Ehemann 100 DM zustanden. Das Finanzamt hätte daher an den Gläubiger des Ehemannes nur 100 DM auszahlen dürfen. Die zuviel gezahlten 1.400 DM muss das Finanzamt danach vom Gläubiger zurückfordern und der Frau erstatten.

Urteil des BFH vom 13.03.1996
II R 51/95

DATEV-LEXinform Nr. 0136372

 

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