Dr. Christian Keller

Rechtsanwalt

Kurzprofil

Die Anwaltskanzlei Dr. Keller in Mülheim wurde 1972 von Rechtsanwalt Dr. Klaus Keller gegründet, der sich mittlerweile aus dem aktiven Kanzleigeschäft zurückgezogen hat. Jetziger Kanzleiinhaber ist Dr. Christian Keller, der Sohn des Gründers. Heute ist die Kanzlei als überörtliche Sozietät mit Standorten in Mülheim und Düsseldorf organisiert.

Die Büroräume des Stammhauses befinden sich in Mülheim. Für Mandanten ohne Auto, ist die Kanzlei durch die zentrale Lage sehr gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Im Mülheimer Büro sind neben Dr. Christian Keller, Herr Ass. jur. George Andreas und Herr Rechtsanwalt Thomas Malorny als Mitarbeiter tätig. Seit dem 1.08.2004 bietet die Kanzlei Dr. Keller auch rechtliche Beratungen in Düsseldorf an. Hier berät Rechtsanwältin Claudia Nussbaum die Mandanten fachkundig und kompetent. Die Düsseldorfer Büroräume finden Sie in der Mühlenstraße 8 in 40213 Düsseldorf.

Beratungstermine mit Rechtsanwälten können Sie täglich von 8 Uhr bis 18 Uhr (mittwochs 8 Uhr bis 12.30 Uhr) mit dem Sekretariat der Kanzlei vereinbaren. Hierfür stehen Ihnen alle modernen Kommunikationsmittel zu Verfügung. Bei gewerblichen Mandanten führt Dr. Keller auch Beratungsgespräche vor Ort bei den Mandanten durch.

Das Tätigkeitsfeld der Kanzlei ist breit gefächert. Die Arbeitsschwerpunkte sind dabei das Vertragsrecht, Wirtschaftsrecht, Schadensersatzrecht, Automobilrecht, Arbeitsrecht, Gesellschaftsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht und Strafrecht. Zusätzlich werden Pflichtverteidigungen aus allen Gebieten des Strafrechts übernommen.

Das Anwaltsbüro Dr. Keller verfügt über eine eigene Internethomepage (www.rechtsanwaltkeller.de), auf der weitere Informationen abgerufen werden können.


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Dr. Christian Keller
Delle 25 - 27
45468 Mülheim an der Ruhr
Nordrhein-Westfalen
Deutschland

Telefon
+49 (208) 445240
Telefax
+49 (208) 449550
E-Mail
Kontakt aufnehmen
Homepage
http://www.rechtsanwaltKeller.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Rechtsanwalt Dr. Christian Keller wurde 1968 in Mülheim an der Ruhr geboren. Nach seinem Jurastudium an der Ruhr - Universität Bochum leistete er seinen Dienst als Rechtsreferendar in Düsseldorf. Die Promotion erfolgte zum Thema „Die bergische Unterherrschaft Broich“. Darauf folgte zunächst eine Tätigkeit als Lehrbeauftragter der Universität GH Essen für Wirtschaftsrecht, bevor er am 08.10.1997 als Rechtsanwalt zugelassen wurde. Im selben Jahr trat Dr. Keller in die Kanzlei seines Vaters ein.

Die Tätigkeitsschwerpunkte von Rechtsanwalt Dr. Keller sind das Vertragsrecht, Familienrecht, Verkehrsrecht, Mietrecht, Arbeitsrecht und das Strafrecht.
Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über Bereiche des Zivilrecht, Ordnungswidrigkeiten - und des Verkehrsstrafrechts.

Dr. Christian Keller absolvierte diverse Sprachkurse in Frankreich und Spanien. Aufgrund dessen korrespondiert er bei Bedarf auch auf Englisch, Französisch oder Spanisch. Im Jahr 1994 legte Dr. Keller die Prüfung zum staatlich anerkannten Übersetzer vor der IHK Düsseldorf/Paris ab. Seit dem 10.10.1994 ist er als ermächtigter Übersetzer für den OLG-Bezirk Düsseldorf tätig.

Um den Beratungsservice abzurunden bestehen Kooperationen mit Anwaltsbüros in München und Oberhausen, Notaren, Steuerbüros und Rechtsschutzversicherern. Bei grenzüberschreitenden Rechtsproblemen verfügt Dr. Keller durch Auslandsaufenthalte über Kontakte zu Anwaltsbüros in Australien und Mexiko.

Am Beruf des Rechtsanwalts reizt Dr. Keller die Einsatz- und Kreativmöglichkeit bei der Gestaltung des Sachverhalts zu Gunsten des Mandanten. Dabei sieht er seine Einsatzbereitschaft als seine größte Stärke an.

Mitgliedschaften: DFJ (Deutsch-Französische Juristenvereinigung); AAA (Association des Avocats de l'Automobile), Paris; DAJV (Deutsch-Amerikanische Juristenvereinigung).

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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