Medizinische Fachbücher keine außergewöhnliche Belastung

Ein Ehepaar kaufte im Hinblick auf die Krebserkrankung des Mannes für 2.000 DM medizinische Fachliteratur und machte diese in seiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend. Die Begründung, die Bücher seien angeschafft worden, um die Entscheidung über die Therapie sowie die anschließende Krebsnachsorge treffen zu können, genügte dem Bundesfinanzhof nicht.

Die hier geltend gemachten Kosten sind, so das Gericht, nicht durch die eigentliche Heilbehandlung entstanden, sondern in einem Stadium, das der erforderlichen Behandlung noch weit vorgelagert war. Die Aufwendungen waren daher nicht als außergewöhnliche Belastungen abzusetzen.

Urteil des BFH vom 24.10.1995
III 106/93

RdW 1996, 266

 

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