Steuerliche Behandlung zu Unrecht gezahlter Vergütung

Für den Bundesfinanzhof stellen aus dem Arbeitsverhältnis veranlasste Leistungen (hier Krankenbezüge) auch dann eine zu versteuernde Vergütung dar, wenn die Zahlung aus Rechtsgründen zu Unrecht erfolgte. Erstattet der Arbeitnehmer die erhaltene Zahlung an den

Arbeitgeber zurück, ist dies steuerlich erst im Zeitpunkt des Abflusses (Abbuchung von seinem Konto) steuermindernd zu berücksichtigen.

Urteil des BFH vom 04.05.2006
VI R 19/03
NJW 2006, 2576

 

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