Gehaltszahlung aus „Privatschatulle“ des Firmenchefs
Wegen eines finanziellen Engpasses einer GmbH zahlte der geschäftsführende Gesellschafter die Gehälter seiner Mitarbeiter aus der eigenen Tasche. Weder er noch der Betrieb führten jedoch die angefallene Lohnsteuer ab. Schließlich musste das Unternehmen Insolvenz anmelden. Das Finanz-
Finanzamt verlangte von dem Geschäftsführer die angefallene Lohnsteuer.
Grundsätzlich haftet der Geschäftsführer einer GmbH, der die von der GmbH geschuldeten Löhne aus seinem eigenen Vermögen leistet, für die Steuerschulden der GmbH. Er muss nämlich dafür sorgen, dass bei jeder Lohnzahlung der GmbH die gesetzlich festgelegte Lohnsteuer einbehalten und an das Finanzamt abgeführt wird. Diese Pflicht besteht - so der Bundesfinanzhof - auch dann, wenn Lohn- und Gehaltszahlungen von einem geschäftsführenden Gesellschafter aus seinem eigenen Vermögen gezahlt werden, ohne der GmbH gegenüber dazu schuldrechtlich verpflichtet gewesen zu sein.
Urteil des BFH vom 22.11.2005
VII R 21/05
Pressemitteilung des BFH
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