Keine Zweitwohnungssteuer

Wer eine Ferienwohnung ganzjährig zur Vermietung anbietet und selbst in der Nähe seinen Hauptwohnsitz hat, muss nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts keine Zweitwohnungssteuer zahlen.

Begründung des Gerichts: Für den, der selbst in einer Ferienregion lebt, hat eine nahegelegene Ferienwohnung keinen Erholungswert. Unschädlich ist übrigens, wenn die Wohnung nicht durchgehend vermietet werden kann. Auch in diesem Fall wird keine Zweitwohnungssteuer geschuldet.

Beschluß des BVerfG vom 29.06.1995
1 BfR 1800/94

Impulse Heft 2/96, Seite 70

 

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