Keine Wohnungseigentumsförderung ohne Baugenehmigung

Wohnungen, Ausbauten oder Erweiterungen, die entgegen den baurechtliche Vorschriften ohne Baugenehmigung errichtet wurden, sind nicht nach § 10 e EStG begünstigt. Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass nachträglich erteilte Baugenehmigungen die Inanspruchnahme von Steuerbegünstigungen nur für die Zukunft ermöglichen.

Urteil des BFH vom 02.06.1999; X R 84/97

 

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