Keine Wohnungseigentumsförderung nach Wiederverheiratung

Wer für ein Wohnobjekt bereits Wohnungseigentumsförderung erhält, kann diese für ein weiteres Objekt nicht mehr in Anspruch nehmen.

Dies gilt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs auch dann, wenn beide Ehegatten in erster Ehe jeweils erhöhte Absetzungen für ein Eigenheim geltend gemacht haben. Den in zweiter Ehe verheirateten Ehegatten steht demnach für ein gemeinsam angeschafftes Einfamilienhaus keine Wohnungseigentumsförderung mehr zu.

Urteil des BFH vom 24.07.1996
X R 20/93

DATEV-LEXinform Nr. 0139250

 

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