Höhere Werbungskosten bei Spekulationsgeschäften

Wird ein Grundstück innerhalb der sogenannten Spekulationsfrist von 2 Jahren verkauft, ist der Gewinn voll zu versteuern.

Der Mehrerlös kann jedoch durch Geltendmachung folgender Kosten steuerlich gemindert werden: Grunderwerbssteuer, Notar- und Maklerkosten, Architektenhonorare sowie Gebühren für Baugenehmigungen.

Urteil des FG Köln
11 K 2685/93

DM 8/95, S. 111

 

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