Grunderwerbssteuer erneut auf dem Prüfstand

Das Bundesverfassungsgericht hatte sich erneut mit der Frage zu befassen, ob die Erhebung von Grunderwerbssteuer beim Erwerb von Eigenheimen verfassungswidrig ist.

Das Niedersächsische Finanzgericht vertritt die Auffassung, dass die Grunderwerbsbesteuerung beim Kauf von Eigenheimen bis zu einem Wert von ca. 600.000 DM gegen das Gebot der eigentumsschonenden Besteuerung verstosse.

Diese Rechtsfrage wurde dem Bundesverfassungsgericht schon einmal vorgelegt. In dem Verfahren kam es jedoch nicht zu einer Entscheidung, da der Antrag aus formalen Gründen als unzulässig zurückgewiesen wurde.

Beschluss des Niedersächsischen FG vom 18.08.1998 "br />I VII 300/97

RdW Heft 22/1998, Seite V

 

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