Ehegatte vermietet Firmengebäude
Um die gezahlte Miete voll als Betriebsausgaben absetzen zu können, gehen viele Firmeninhaber den Weg, dass der Firmensitz vom Ehegatten erworben bzw. erbaut und sodann an das Unternehmen vermietet wird. Sofern das Finanzamt jedoch Anhaltspunkte feststellt, dass der Ehegatte nur pro forma als Eigentümer und Vermieter fungiert, wird die steuersparende Konstruktion abgelehnt. Ein Indiz dafür, dass zwar nicht zivilrechtlich, aber steuerlich das Unternehmen als wirtschaftlicher Eigentümer des Firmengebäudes anzusehen ist, sahen die Finanzbeamten in entsprechenden Scheidungsklauseln der Eheverträge zwischen Firmeninhaber und Ehegatte, wonach die Immobilie im Fall der ScheidungDer Bundesfinanzhof entschied demgegenüber, dass allein das Vorhandensein einer sogenannten Scheidungsklausel nicht die Annahme rechtfertigt, dass das Grundstück der Ehefrau tatsächlich zum Betriebsvermögen des Mannes gehört.
Urteil des BFH vom 04.02.1998
XI R 35/97
ZAP EN-Nr. 303/98
NJW-RR 1998, 1975
Wirtschaftswoche Heft 18/98, Seite 161
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