Keine Eigenheimzulage bei Scheinfinanzierung

Wer für den Erwerb einer Immobilie eine Eigenheimzulage geltend machen will, muss entsprechende Anschaffungskosten nachweisen können. Daran fehlt es, wenn ein Darlehen für den Grundstückskauf nur zum Schein gewährt wird. Der Bundesfinanzhof nimmt ein meist unter

Verwandten geschlossenes Scheingeschäft an, wenn beide Vertragsparteien von vornherein wissen, dass der Darlehensnehmer zur Rückzahlung des Kredits nicht in der Lage ist. In diesem Fall ist von einer Schenkung der Immobilie auszugehen.

Urteil des BFH vom 07.11.2006
IX R 4/06
Pressemitteilung des BFH

 

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