Keine Zweitwohnungssteuer für berufsbedingte Nebenwohnung eines Ehepaars

Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass eine aus beruflichen Gründen gehaltene Zweitwohnung eines nicht dauernd getrennt lebenden Ehepaares nicht der Zweitwohnungssteuer unterliegt. Eine Besteuerung würde der in Art. 6 Grundgesetz verankerten Institution

der Ehe nicht ausreichend Rechnung tragen.

Beschlüsse des BVerfG vom 11.10.2005
1 BvR 1232/00 und 1 BvR 2627/03
Pressemitteilung des BVerfG

 

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