Wohnungseigentumsförderung bei Grundstücksübertragung

Voraussetzung für die steuerliche Wohnungseigentumsförderung ist, dass der Steuerpflichtige zivilrechtlicher, oder wenn zivilrechtliches und wirtschaftliches Eigentum nicht übereinstimmen, wirtschaftlicher Eigentümer des Objekts ist.
Nach Auffassung des Bundesfinanzhofs bleibt ein Steuerpflichtiger auch dann nicht wirtschaftlicher Eigentümer, wenn er das Grundstück unentgeltlich auf einen anderen überträgt und sich ein dingliches unentgeltliches lebenslängliches Nießbrauchsrecht vorbehält. Der ursprüngliche Grundstückseigentümer kann ab dem Zeitpunkt der Übertragung keine Wohnungseigentumsförderung mehr beanspruchen.

Urteil des BFH vom 28.07.1999
XR 38/98

RdW 2000, 423

 

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