Wohnungsbauförderung bei wirtschaftlichem Eigentum

Ein Ehepaar baute kurz vor seiner Heirat ein Haus auf einem Grundstück, das im Alleineigentum der Ehefrau stand. Durch vertragliche Vereinbarung wurde dem späteren Ehemann ein Nutzungsrecht an Haus und Grundstück für die Lebensdauer des Hauses mindestens aber für 50 Jahre eingeräumt. Den Hausbau finanzierten beide gemeinsam.

Das Finanzamt gewährte die gemeinsam beantragte Förderung nach § 10e EStG nur der Frau. Der Bundesfinanzhof aber sah den Ehemann als wirtschaftlichen Miteigentümer des Hauses und sprach ihm daher in gleicher Weise wie seiner Ehefrau die Inanspruchnahme der Wohnungsbauförderung zu. Der Ehemann wurde damit so gestellt, als wäre er auch Miteigentümer des Grundstücks.

Urteil des BFH vom 27.11.1996
X R 92/92

RdW 1998, 106

 

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