Karin Heinrich

Rechtsanwältin

Kurzprofil

Die Rechtsanwaltskanzlei Heinrich wurde 1982 in Berlin gegründet. Sie liegt am Mexikoplatz im Berliner Stadtteil Zehlendorf. In der Matterhornstraße finden Sie ausreichend Parkmöglichkeiten. Die Räumlichkeiten sind auch durch die gute Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr (S-Bahn) sehr gut zu erreichen.
 
Karin Heinrich bearbeitet alle Mandate selbst und nimmt Termine bei Gericht selbst wahr. Feste Bürozeiten für Telefongespräche und Besprechungen gibt es dafür nicht. Daher können zeitliche und inhaltliche Vorstellungen der Mandanten insoweit berücksichtigt werden, dass Termine auch außerhalb der allgemeinen Bürozeiten vereinbart werden können. Bei Bedarf sind auch Besprechungstermine vor Ort bei den Mandanten möglich. Die Kanzlei Heinrich verfügt über eine modere EDV mit Internetanschluss sowie eine eigene Internethomepage (www.raheinrich.de).


 

Rechtsberatung zu den folgenden Schwerpunkten:

Kontakt

Karin Heinrich
Matterhornstraße 14 a
14163 Berlin Steglitz / Zehlendorf
Deutschland

Telefon
+49 (30) 809055-88
Telefax
+49 (30) 809055-87
E-Mail
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Homepage
http://www.raheinrich.de


 
 

Fachgebiete/Charakteristika

Karin Heinrich wurde 1955 in Freiburg geboren. Nach Abitur und Jurastudium in Berlin, ist sie seit 1982 in Berlin zur Anwaltschaft zugelassen.

Frau Heinrich konzentriert sich vorrangig auf das Gebiet des Zivilrechts mit Verkehrsrecht, Familienrecht und Mietrecht als Tätigkeitsschwerpunkten.

Speziell in Familienangelegenheiten sieht Frau Heinrich die Möglichkeit, eine Schlichterrolle zu übernehmen und ihre Fähigkeit auf Menschen zu zugehen und Vertrauen zu schaffen, einbringen zu können.

Das Familienrecht umfasst beispielsweise Ehescheidungen und Folgesachen, wie z.B. Unterhalt, Sorgerecht, Umgangsrecht, Versorgungsausgleich, Zugewinn, etc., Vermögensauseinandersetzungen und Güterrecht bei Trennung und Ehescheidung. 

Im Mietrecht reicht die Tätigkeitsspanne von Kündigungsdurchsetzung des Vermieters und dem Kündigungsschutz des Mieters, Streitigkeiten um die Miethöhe, Betriebs- und Heizkostenabrechnungen bis zur Streitschlichtung zwischen den Mietparteien.

Über die genannten Rechtsgebiete hinaus verfügt die Juristin über fundierte Kenntnisse im Verkehrsrecht. Die Vertretung der rechtlichen Interessen im Verkehrsrecht erstreckt sich über alle Bereiche des Zivil-, Ordnungswidrigkeiten- und des Verkehrsstrafrechts sowie des Verwaltungsrechts. Im Bereich des Zivilrechts geht es vorwiegend um die Verkehrsunfallregulierung durch Geltendmachung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen. Das können neben dem Fahrzeugschaden auch weitergehende Schäden sein, wie der Nutzungsausfall, die Wertminderung und Mietwagenkosten. Zudem geht es darum, bei einem Verkehrsunfall erlittene Personenschäden in Form von Schmerzensgeld, Heilkosten und Verdienstausfall gegenüber den Versicherern geltend zu machen und durchzusetzen. Die Verteidigung in Ordnungswidrigkeitenverfahren umfasst die anwaltliche Vertretung gegenüber Vorwürfen von Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung u.a. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen. Dem betroffenen Mandanten wird die Möglichkeit gegeben, Bußgeldbescheide überprüfen zu lassen und Einspruch dagegen einzulegen.
Des weiteren befasst sich die Kanzlei mit der Verteidigung in Verkehrsstrafsachen, beispielsweise Vorwürfen von Gefährdung des Straßenverkehrs, Trunkenheit im Straßenverkehr, unerlaubtes Entfernen vom Unfallort u.s.w. Auch ein Mandant, der ein Problem im Bereich der Kombination von Straf- und Verkehrsrecht hat, wird kompetent beraten und betreut.

Zugelassen als Rechtsanwalt in Deutschland
(Berufsbezeichnung verleihender Staat)
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin
Alle Aufträge werden gemäß den folgenden Bestimmungen abgewickelt:
Bundesrechtsanwaltordnung (BRAO)
Berufsordnung für Anwälte (BORA)
Fachanwaltsordnung (FAO)
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)

Nähere Infos unter www.brak.de

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