Keine Schenkungssteuer bei Rückübertragung eines geschenkten Grundstücks
Bei der steuerrechtlichen Beurteilung einer SchenkungHeben die Vertragsparteien den Schenkungsvertrag vor erfolgter Grundbucheintragung wieder auf, fällt daher für die "Rückübertragung" keine Schenkungssteuer an.
Urteil des BFH vom 24.07.2002
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