Bei Hausrenovierung können sämtliche Kosten auf einen Schlag abgesetzt werden

Investiert ein Käufer einer Immobilie in den ersten drei Jahren nach dem Erwerb mehr als 15 % der ursprünglichen Anschaffungskosten, darf er die Modernisierungskosten nur über 50 Jahre verteilt abschreiben. Eine günstigere Regelung gilt bei ererbten oder geschenkten Häusern. Modernisiert der Erbe oder Beschenkte die Immobilie, darf er sämtliche Kosten auf einen Schlag absetzen.

Beispielsweise durch Schenkungen an die Kinder kann somit die Steuerlast der Familie erheblich gesenkt werden.

Urteil des BFH vom 28.04.1998; IX R 66/95

 

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Kommentare zu diesem Beitrag

1 Kommentar zu diesem Beitrag vorhanden

  • Hausrenovierung bei Erbschaft
    Kann mir vielleicht jemand sagen in welches Steuerformular ich die Renovierungskosten nach

    Erbschaft eintragen kann. Ich habe nichts gefunden. Danke.
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