Voraussetzungen für Annahme von Betriebsvermögen

Nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs ist nur der Erwerb solchen Betriebsvermögens erbschafts- oder schenkungssteuerrechtlich begünstigt, das durchgängig sowohl beim Erblasser bzw. Schenker als auch beim Erwerber Betriebsvermögen darstellt. Damit hat das oberste Finanzgericht die

gelegentlich vertretene Auffassung verworfen, es genüge, wenn das Vermögen beim Erwerber Betriebsvermögen geworden sei.

Hinweis: Das Erbschaftssteuergesetz wurde vom Bundesverfassungsgericht jüngst (AZ 1 BvL 10/02) für unvereinbar mit dem Grundgesetz erklärt, ist aber längstens bis Ende 2008 noch anzuwenden.

Urteil des BFH vom 14.02.2007
II R 69/05
Betriebs-Berater 2007, 873

 

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