Gesetzgeber muss Erbschaftssteuerrecht neu regeln

Das Bundesverfassungsgericht hat das Erbschaftssteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung für verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber muss sich bei der Bewertung von Nachlassgegenständen einheitlich am gemeinen Wert orientieren und darf erst in einem zweiten Schritt den Erwerb bestimmter Vermögensgegenstände begünstigen. Diesen Anforderungen genügt das geltende Recht nicht, da Grundbesitz, Betriebsvermögen und Anteile an Kapitalgesellschaften teilweise viel zu niedrig bewertet werden. Der Gesetzgeber muss bis zum 31.12.2008 eine verfassungsgemäße Neuregelung treffen.

Urteil des BVerfG vom 07.11.2006
1 BvL 10/02
ZAP EN-Nr. 123/2007

 

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