Mittelbare Grundstücksschenkung bei Verzicht auf Darlehensrückzahlung
Wird ein Geldgeschenk mit der Auflage verbunden, dass die Geldmittel ausschließlich für den Erwerb eines Grundstücks zu verwenden sind, liegt eine mittelbare Grundstücksschenkung vor. Dann bemisst sich die Schenkungssteuer nicht nach der Höhe des geschenkten Geldbetrags,
sondern nach dem erheblich niedrigeren steuerlichen Wert des Grundstücks. Die Zuwendung muss jedoch stets vor dem Abschluss des Grundstückskaufvertrags erfolgen.
Erhält der Grundstückskäufer die Mittel für den Erwerb des Grundstücks zunächst als Darlehen
und verzichtet der Darlehensgeber später auf die Rückzahlung, liegt nach Auffassung des Bundesfinanzhofs eine mittelbare Grundstücksschenkung nur dann vor, wenn die Umwandlung des Darlehens in eine Schenkung
bereits vor dem Grundstückserwerb erfolgt ist.
Urteil des BFH vom 02.02.2005
II R 31/03
NJW Heft 30/2005, Seite XIV
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