Schenkung durch Schwiegereltern mit Zwischenschaltung des Kindes
Ein Ehepaar übertrug schenkungsweise einen Miteigentumsanteil an einer Wohnung auf seine verheiratete Tochter. In dem Vertrag war u. a. geregelt, dass auf Veranlassung der Tochter deren Ehemann die andere Hälfte der Wohnung als Schenkung
erhalten sollte. Diese
Eigentumsübertragung wurde später auch vorgenommen. Das Finanzamt verlangte von dem Ehemann daraufhin Schenkungssteuer. Dieser berief sich auf den ihm gegenüber seiner Ehefrau zustehenden Freibetrag.
Die Ehefrau - so die Argumentation des Finanzamts - war zwar laut notariellem Vertrag der Schenkung
„zwischengeschaltet“, weil ihr Mann die Wohnung nur auf ihre Veranlassung hin erhalten sollte. Sie verfügte aber hinsichtlich der Verwendung der Wohnung nicht über eine eigene Entscheidungsmöglichkeit. Sie war daher nicht die eigentlich Zuwendende. Auch der Bundesfinanzhof ging davon aus, dass Schenker letztlich die Schwiegereltern des Steuerpflichtigen waren, denen gegenüber ihm kein Schenkungsfreibetrag zusteht. Die Schenkungssteuer wurde daher zu Recht erhoben.
Urteil des BFH vom 10.03.2005
II R 54/03
Pressemitteilung des BFH
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